Schwerpunkte der Fahrerlaubnisklassen B, BE und B96
Fahrerlaubnis Klasse B
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse B (nach 1999 erhalten) dürfen Sie Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3.500 kg fahren. Das umfasst die meisten PKWs und kleine Wohnmobile. Außerdem dürfen Sie Anhänger ziehen, solange das Gesamtgewicht des Gespanns 3.500 kg nicht übersteigt.
Fahrerlaubnis Klasse BE
Den größten Spielraum hinsichtlich des Anhängergewichts haben Sie mit der BE-Fahrerlaubnis. Sie dürfen jeden Pkw mit 3,5 Tonnen mit einem Anhänger von maximal weiteren 3,5 Tonnen fahren. Wichtig ist, dass das Zuggespann ein Gesamtgewicht von 7 Tonnen nicht überschreitet.
Die Ausbildung beinhaltet:
- ca. 1 – 2 Übungsstunden (je nachdem wie viele benötigt werden)
- 5 Sonderfahrten
- Praktische Prüfung
Fahrerlaubnis Klasse B96
B96 ist eine sogenannte „Aufbaueinweisung“ und keine eigenständige Führerscheinklasse. Sie ermöglicht das Führen von Gespannen, die schwerer sind als bei B erlaubt, allerdings nur bis zu einem Gesamtgewicht von 4.250 kg von Pkw und Anhänger. Für den Erwerb ist eine spezielle Schulung notwendig. Mit B96 können Sie also größere Anhänger ziehen, ohne eine komplette neue Fahrerlaubnisklasse zu erwerben.
Die Ausbildung beinhaltet:
- 2,5 Theorie (insgesamt 180 min)
- 3,5 Praxisstunden (á 45 min)
- keine separate praktische Prüfung erforderlich
Informationen zur Fahrerlaubnis für Anhänger – Schulung bei unserer Partnerfahrschule
Wenn Sie also vorhaben, größere Anhänger oder Wohnwagen zu ziehen, lohnt es sich, die passende Fahrerlaubnisklasse zu wählen. Erfahren Sie mehr zu dem Thema bei unserer Partnerfahrschule – Fahrschule am Sund – oder melden Sie sich für den nächsten Kurs an:
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